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#myofficedog2021 · Rechtliche Aspekte

FeelGood Management · My Office Dog 2021 · Bürohunde als Benefit innerhalb deiner Unternehmenskultur. FeelGood @Work

Ärmelkrempelhoch. Das Beste ist, wenn das Unangenehmste zuerst erledigt wird. Für die Etablierung von Office Dogs im Unternehmen ist es für Impulsgeber*innen wahrscheinlich die Klärung der rechtlichen Situation. 

 

Kein Problem - ich habe dir die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Wobei nicht jeder Punkt auf dein Unternehmen zutreffen wird.

 

Grundsätzliches:
es gibt für Arbeitnehmende keinerlei Anspruch, einen Hund mit zur Arbeit zu nehmen. 

 

Eine Ausnahme sind da selbstverständlich Assistenzhunde. Denn Assistenzhunde fallen unter behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, auf den Arbeitnehmende in der Regel einen Anspruch haben.

 

Eine weitere Ausnahme ist die „arbeitsvertragliche Rücksichtnahme“, wenn durch den Bürohunde keine Interessen des Unternehmens berührt werden. In diesem Fall würde der § 241 Abs. 2 BGB greifen. Oder es war über mehrere Jahre erlaubt, einen Hund mit zur Arbeit zu nehmen. Das nennt sich „betriebliche Übung“. Sie kann ohne sachliche Gründe nicht einfach widerrufen werden. 

 

Wie verhält es sich mit der Gleichstellung? Das Gleichstellungsrecht ist bei Hunden schwer anzuwenden. Einen älteren kleinen Bolonka Zwetna kann man einfach nicht mit einem jungen Schäferhund gleichsetzen. Oder in der einen Abteilung hat ein Kollege Angst vor Hunden, in der anderen aber nicht. Die eine Abteilung hat keinen Kundenkontakt, die andere aber schon. Du siehst daran, das Argument der Gleichstellung greift beim Thema Office Dogs in vielen Situationen nicht. 

 

Im Falle von Schäden haften immer Hundebesitzende. Schau dir dazu den §833 des BGB an. Es handelt sich um eine sog. Gefährdungshaftung. In bestimmten Fällen kann es sein, dass die Unfallversicherung des Unternehmens greift. Dennoch sollten alle Hundebesitzende natürlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. In einigen Bundesländer ist es sowieso Pflicht. 

 

Ein Betriebsrat hat in bestimmten Situationen ein Mitbestimmungsrecht. Noch ein Paragraph für dich: §87 Abs. 1, Nr. 1 der BetrVG, Fragen der Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb.

 

Grundsätzlich hat jedoch das Unternehmen das Hausrecht. Wenn das Unternehmen nicht Eigentümer der Immobilie ist, musst du außerdem prüfen, ob der Mietvertrag Tiere zulässt. Darüber hinaus ist es wichtig, die Hausordnung zu prüfen. Lässt sie Tiere zu? Mietverträge und Hausordnungen lassen sich jedoch ggf. recht leicht anpassen.

 

Es gibt Unternehmen, in denen die Hygienevorschriften oder die Unfallverhütungsvorschriften der Branche Hunde nicht zulassen können. 

 

Was bedeutet das nun für unsere Reise?

 

Um Office Dogs in deinem Unternehmen zu etablieren brauchst du also unbedingt die ausdrückliche Genehmigung deiner Teamleitung. Am besten schriftlich. Das kann separat sein oder als Nebenvereinbarung zum Arbeitsvertrag.

 

Dazu muss ich dir leider mitteilen, dass Genehmigungen und Vereinbarungen jederzeit widerrufen werden können, wenn sachliche Gründe vorliegen. Das kann auch geschehen, wenn z.B. Kolleg*innen eine Angst vor Hunden oder eine Allergie erst nach der Einführung von Bürohunden entwickeln. Dann greift nämlich die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber*innen.

 

Aber lass dich davon nicht abschrecken. Du möchtest im Moment ja lediglich die Genehmigung für einen Probetag. Den muss du mit Sicherheit nicht so hoch offiziell aufhängen. 

 

Deine konkrete Reise beginnt also genau jetzt:

 

Führe ein Gespräch mit deiner Teamleitung und trage dein Anliegen vor. Verwende dazu auch gerne mein Konzept zur Einführung des Probetages und stelle es vor. 

 

Wenn du das OK hast, passt du das Konzept im Detail an dein Unternehmen an. Deine Teamleitung interessiert sich wahrscheinlich für deine angepasste Ausarbeitung. Bitte doch um Feedback.

 

Damit hast du die erste große Hürde genommen. Chapeau.

 

In meinem nächsten Artikel spielen wir zur Entspannung ein kleines Spiel. 

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